Es ist bei Rechtsanwälten ein bekanntes Problem. Viele Kleinunternehmer beschweren sich über die Zusendung von horrenden Rechnungen im hohen 3-stelligen bis sogar 4-stelligen Bereich – ohne Entsprechendes bestellt zu haben.
Die Rede ist von dubiosen Branchenregistern und Firmenverzeichnissen, die es sich zu Nutze machen, unaufmerksame und gestresste Firmeninhaber auszubeuten.
Besonders hinterhältig ist dabei die Wahl der Aufmachung. Beispielsweise benutzt die so genannte “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) eine sehr ähnliche Optik, wie es bei offiziellen Behördenschreiben der Fall ist – ebenso wird Recyclingpapier verwendet. In diesem Fall besteht sogar schon ein rechtskräftiges Urteil vom Oberlandesgricht Düsseldorf, in dem die Vorgehensweise der GWE als “iireführend und wettbewerbswidrig” bezeichnet wird.
Regelmäßig erreichen diese Formulare aber weiterhin überwiegend Kleinunternehmer und preisen den Eintrag ins Branchenregister ein. In einigen Fällen gibt es im Firmennamen des angeschriebenen Unternehmens einen Tippfehler – somit wird Aufmerksamkeit und der Wunsch nach Änderung erzeugt. Dabei übersehen jedoch die meisten Geschäftsführer in der Eile, sowie auch im Glauben an die Seriösität von solchen “behördlich wirkenden” Verzeichnissen, das gute alte Kleingedruckte.
Darin steht dann ganz klein geschrieben, dass der Eintrag in das Branchenregister per Jahr mit 399,- netto zu Buche schlägt – bei mindestens 2 Jahren Laufzeit. Zahlbar im Voraus.
Die Überraschung ist dann sehr groß, wenn nach rund 2 Wochen eine sehr hohe Rechnung eintrudelt. Widerruf ist natürlich als Unternehmer ausgeschlossen. Somit folgen bei Nichtbegleichung die 1. und 2. Mahnung, sowie letztlich Inkassobrief oder Mahnbescheid.
Daher unser Rat: Lesen Sie immer genau, was Sie unterschreiben, auch wenn es noch so seriös und simpel erscheint. Sparen Sie das Geld für wichtigere Maßnahmen.
Sollten Sie dennoch auf diese oder ähnliche Betrugsmaschen hereingefallen sein, so stellen Sie sofort die Zahlungen ein und wenden sich an Ihren Anwalt.
Bemerkung: Es ist hier nicht die Rede von einschlägig bekannten Branchenportalen und Telefonbuchverlagen!